Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt keine Mehrwertsteuer an. Technisches Equipment ist ausschliesslich nur zum Verleih bestimmt. Der Preis bezieht sich hierbei auf 1 Stück / Paar je Veranstaltungstag. Technisches Equipment ist nicht käuflich zu erwerben.
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer berechnet und daher auch nicht ausgegeben.
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Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt keine Mehrwertsteuer an. Technisches Equipment ist ausschliesslich nur zum Verleih bestimmt. Der Preis bezieht sich hierbei auf 1 Stüch / Paar je Veranstaltungstag. Technisches Equipment ist nicht käuflich zu erwerben.