Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt keine Mehrwertsteuer an. Technisches Equipment ist ausschliesslich nur zum Verleih bestimmt. Der Preis bezieht sich hierbei auf 1 Stück / Paar je Veranstaltungstag. Technisches Equipment ist nicht käuflich zu erwerben.
Im Grundpreis sind 11 Stunden Anwesenheit includiert. Dies entspricht 10 Arbeitsstunden und 1 Stunde Pause. Ab 11 Stunden Anwesenheit werden zusätzliche Stunden in Rechnung gestellt.
Bitte für jeden Mitarbeiter gesonderte Überstunden berechnen.