Service - Stornierung des Auftrages

Artikel-Nr.: Storno-1

Verfügbar

1,00 / Ticket(s)
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG  fällt keine Mehrwertsteuer an.   Technisches Equipment ist ausschliesslich nur zum Verleih  bestimmt. Der Preis bezieht sich hierbei auf 1 Stück / Paar je Veranstaltungstag. Technisches Equipment ist nicht käuflich zu erwerben.
Weiteres Equipment finden Sie hier:  Licht- und Ton Equipment

Ticket(s)
  1. Rücktritt vom Vertragsabschluss, gültig für Privat- und Firmenkunden bei Buchung einer Musikveranstaltung

    1. Seitens des Auftraggebers:
      Ein Rücktritt vom Vertrag kann mündlich, oder nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs oder des Zeitstempels des Messengerdienstes  beim Auftragnehmer gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Aufwandsentschädigungen:
      Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Gage.
      Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage.
      Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 90% der vereinbarten Gage.
      Rücktritt am selben Tag oder einem Tag vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.
      Zusätzlich sind die entstandenen Kosten der Beratung und der Angebotserstellung der Stornokosten hinzuzufügen.
      Deckelung / Höchstbetrag:
      Die Summe aller Kosten darf jedoch den Brutto - Auftragswert des ursprünglichen Auftragwertes nicht übersteigen.

    2. Seitens des Auftragnehmers
      Im Krankheitsfall wird sich der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nach bestem Gewissen um passenden Ersatz bemühen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten werden vom Auftragnehmer übernommen. Ein Rücktritt seitens dem Auftragnehmer ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle, außer bei Tod des Geschäftsführers,  wird durch den Auftragnehmer Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Sollte dies aus jeglichen Gründen nicht mehr möglich sein, so werden die bereits bezahlten Beträge ohne Abzug an den Auftraggeber zurückerstattet. Eine zusätzliche Entschädigungszahlung ist nicht möglich. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich, telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. Sofern der Kunde eine vertragliche „DJ Ausfallgarantie“ bestellt, und die Anzahlung bereits geleistet hat, steht ihm die Auswahl eines DJ´s über eine kostenfreie „0800 … „ Rufnummer zur Verfügung.

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