Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt keine Mehrwertsteuer an. Technisches Equipment ist ausschliesslich nur zum Verleih bestimmt. Der Preis bezieht sich hierbei auf 1 Stück / Paar je Veranstaltungstag. Technisches Equipment ist nicht käuflich zu erwerben.