Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fällt keine Mehrwertsteuer an. Technisches Equipment ist ausschliesslich nur zum Verleih bestimmt. Der Preis bezieht sich hierbei auf 1 Stück / Paar je Veranstaltungstag. Technisches Equipment ist nicht käuflich zu erwerben.
Die Anfahrt (die ersten 30 Kilometer sind frei, jeder weitere Kilometer wird mit 0,30 Euro berechnet
Ab 15o Kilometer wird eine Übernachtungspauschale in Höhe von 150.- Euro eingerechnet. Ist es Dir möglich, eine Übernachtung zu stellen, erhältst Du einen Preisabzug von 150.- Euro.